DüsseldorfWenn es nach dem von der Insolvenz bedrohten Windkraftfinanzierers Prokon geht, sind an der misslichen Lage vor allem die anderen Schuld: Unter anderem hätte die schlechte Berichterstattung in den Medien dazu geführt, dass Anleger zuletzt verstärkt Genussrechte gekündigt – und damit für das Unternehmen wichtige Liquidität abgezogen haben.
So appellierte das Unternehmen am Samstag auf seiner Internetseite an die verbliebenen Anleger: „Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen.“ Nicht die wirtschaftliche Lage setze Prokon unter Druck, sondern „der Kapitalentzug durch die Kündigungen unserer Anleger.“
Es müsse nun „gemeinsam mit Ihnen, unseren Anlegern“ gelingen, „die Liquiditätslage sehr schnell wieder zu stabilisieren“, heißt es in dem Rundschreiben weiter. Zu diesem Zwecke sollten Anleger nicht nur auf die Kündigung ihrer Genussrechte verzichten, sondern diese nach Möglichkeit erhöhen. Die Alternative: die Einleitung einer Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit, voraussichtlich noch im Januar.
So funktioniert die Planinsolvenz
Die Rolle des Insolvenzverwalters
Die Planinsolvenz, die der Windkraftfinanzierer Prokon nun nicht mehr ausschließt, ist ein Spezialfall des Insolvenzverfahrens. Abweichend vom „normalen“ Insolvenzverfahren bleibt die alte Geschäftsführung im Amt, der Insolvenzverwalter tritt nur beratend auf.Der Sanierer
Die Rolle der Gläubiger
Laut Medienberichten wären bei einer Insolvenz die Einlagen von geschätzt 75.000 Anlegern im Gesamtwert von rund 1,4 Milliarden Euro gefährdet. Zum Vergleich: Bei der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers waren etwa 30.000 Anleger betroffen.
In Anbetracht solcher Dimensionen ist auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) alarmiert: „Auf die betroffenen Anleger wirken die aktuellen Verlautbarungen schlichtweg wie eine klassische Erpressung“, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler der „Bild am Sonntag“.
Tüngler forderte er Prokon-Chef Carsten auf, „anstelle mit Drohungen zu arbeiten, jetzt vertrauensbildend aufzutreten und endlich für Transparenz bei den Zahlen und dem Geschäftsmodell zu sorgen“. Bis heute lägen keine von einem Wirtschaftsprüfer testierten Zahlenwerke für den Konzern vor.
Prokon in Zahlen
Rahmendaten
Gegründet 20. Oktober 1995, beschäftigt Prokon 1306 Mitarbeiter (Stand: Oktober 2013). Zum Portfolio gehören 314 Windparks.Genussrechtinhaber
Genussrechtkapital
Gezahlte Zinsen
Verlust
Mit Blick auf die aufgelaufenen Verluste warnte Tüngler, Prokon-Anleger könnten deutlich weniger Geld zurückbekommen, als sie eingezahlt haben. „Denn dann wäre nicht nur die Zinszahlung in Gefahr sondern auch das Genussrechtskapital“, betonte er auf der Internetseite der Vereinigung. Die DSW kündigte an, es werde ein Informationsservice für Betroffene aufgebaut. „Zudem werden wir den Fall weiter intensiv beobachten und - im Fall des Falles – auch juristisch aktiv werden“, sagte Tüngler.
Ein Insolvenzrechtsexperte warnte Anleger davor, auf Ansprüche zu verzichten. „Anlegern, die nicht rechtzeitig ihre Rechte sichern, steht in einem Insolvenzverfahren aufgrund des Nachrangs der Genussrechte nicht einmal eine Insolvenzforderung zur Verfügung“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Christoph Kaltmeyer „Wallstreet Online“.
Angesichts von rund 1300 Arbeitsplätzen - davon allein 500 in Itzehoe -, die auf dem Spiel stehen, will sich das schleswig-holsteinische Arbeitsministerium Anfang der Woche in Gesprächen mit dem Unternehmen über die Lage informieren. „Es geht darum, möglicherweise behilflich zu sein, eine Planinsolvenz zu verhindern“, sagte ein Ministeriumssprecher.
Das Unternehmen finanziert vor allem Windparks und sammelt dazu bei Anlegern Geld ein. In einer aggressiven Werbekampagne wurden jährliche Zinszahlungen von bis zu 8 Prozent zugesagt. Im vergangenen Jahr hat Prokon nach eigenen Angaben rund 330 Millionen Euro an Zinsen ausgeschüttet, gleichzeitig lief ein Verlust von knapp 210 Millionen Euro auf.
Anlagetipps: So vermeiden Sie Pleiten
1. Streuen
Streuen Sie Geldanlagen breit, packen Sie nie mehr als ein Drittel der Anlagesumme in ein Einzelinvestment.2. Vorsicht vor Krediten
3. Weitere Meinungen
4. Lesen Sie Verträge
5. Risiko
6. Vor Ort prüfen
7. Baulicher Zustand
8. Spezialisierter Anwalt
9. Vorausschau
10. Kein Zeitdruck
11. Produkte, die Sie verstehen
12. Beratungsprotokoll
13. Schriftliche Bestätigung
14. Prospekte
15. Keine Telefonangebote
Verbraucherschützer hatten wiederholt das Geschäftsmodell infrage gestellt und mangelnde Transparenz beklagt. „Ich denke auch, dass frisches Geld ständig nötig war, Prokon also zu keinem Zeitpunkt in der Lage gewesen ist, die bestehenden Verbindlichkeiten allein durch die Erträge aus den Kraftwerken zu bezahlen“, sagte Michael Herte von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein am Samstag in der „Tagesschau“.
„Wir warnen bereits seit längerem vor den Risiken der Anlage in Genussrechten bei Prokon“, sagte Günter Hörmann vom Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg. Im September 2012 hatte das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht einer Klage der Verbraucherzentrale gegen ein Unternehmen der Prokon-Gruppe wegen unlauterer Werbung stattgegeben (Urteil vom 5.9.2012, Az. 6 U 14/11).
Hörmann riet Anlegern jedoch, nicht vorschnell zu handeln und sich erst bei der Zentrale oder einem Anwalt beraten zu lassen. Auch die Landesregierung in Kiel sieht nach dpa-Informationen das Finanzmodell seit langem sehr kritisch.
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