GenussrechteWindparkbetreiber Prokon meldet Insolvenz an
22.01.2014 · Der Windparkbetreiber Prokon hat am Mittwoch seine eigene Insolvenz bestätigt. Wer sein Geld in die Genussscheine von Prokon investiert hat, dürfte zum großen Teil leer ausgehen.
Der Windparkbetreiber Prokon ist pleite. Das Unternehmen aus Itzehoe bei Hamburg bestätigte am Mittwoch, Insolvenzantrag gestellt zu haben. „Das bedeutet allerdings keineswegs das Aus für Prokon“, betonte die Firma in einem auf der Internet-Seite veröffentlichten Schreiben an die „lieben Genussrechtsinhaber“.
Bei Prokon haben gut 75.000 Anleger insgesamt 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten angelegt. Als Eigenkapitalgeber müssen sie sich in der Insolvenz hinten anstellen und dürften einen großen Teil ihres Einsatzes verlieren. Davor schützt sie auch eine Kündigung nicht. Ein Ultimatum von Firmengründer Carsten Rodbertus an die Anteilseigner, ihr Geld nicht aus dem klammen Unternehmen abzuziehen, war am Montag gescheitert. Knapp zwei Drittel stimmten ab, doch nur 54 Prozent statt der geforderten 95 Prozent der Anleger wollten Prokon zusichern, ihr Geld für weitere Monate investiert zu lassen.
Am Mittwoch gab sich das Unternehmen optimistisch: „Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden“, hieß es in dem offenen Brief an die eigenen Anleger. „Parallel werden wir unter Einbeziehung der Anregungen unserer Genussrechtsinhaber das Geschäftsmodell anpassen. (...) Uns ist klar, dass es Zeit ist, etwas zu verändern!“ Der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin, der am Mittwoch vom Amtsgericht Itzehoe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde, wollte sich zunächst nicht äußern. Er ist auf erneuerbare Energien spezialisiert.
Hohe Verluste
Rodbertus hatte den Anlegern offen mit Insolvenz bis Ende Januar gedroht. Dem Unternehmen drohe das Geld auszugehen, weil sich die Kündigungen häuften. Bis Ende der vergangenen Woche summierten sie sich auf über 200 Millionen Euro, nachdem 2013 schon 130 Millionen Euro ausgezahlt worden seien. Rodbertus sagte, bei einer Insolvenz müsse Prokon „mit dem Rücken zur Wand“ womöglich seine Windparks und anderes Vermögen unter Wert verkaufen.
Bei Verbraucherschützern stand das Geschäftsmodell seit langem in der Kritik. Aus einer „Zwischenbilanz“ geht hervor, dass bei Prokon bis Ende Oktober insgesamt 210 Millionen Euro Verluste aufgelaufen sind, während an die Anleger 330 Millionen Euro Zinsen gezahlt wurden - im Schnitt 8 Prozent pro Jahr. Allein von Januar bis Oktober 2013 wurden danach 67 Millionen Euro Zinsen gezahlt. Das ist das Doppelte des operativen Gewinns (Ebitda).
Vor Gericht hatte Rodbertus am Mittwoch noch einen kleinen Sieg errungen. Das Landgericht Itzehoe schmetterte den Antrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Die Verbraucherschützer hatten Rodbertus vorgeworfen, die Anleger mit dem Schreiben erpresst zu haben. Das Gericht fand daran allerdings nichts auszusetzen. Es sei zulässig, den Anlegern „mit deutlichen Worten vor Augen zu führen, dass das plötzliche Abziehen von Genussrechtskapital in größerem Umfang drastische, ja existenzbedrohende Folgen für die Gesellschaft haben kann, an der alle Genussrechtsinhaber beteiligt sind“. Die Angst der Verbraucher vor einer Insolvenz sei schon vorher durch Medienberichte hervorgerufen worden. Den Kontakt zu Medien verweigert Prokon nach wiederholten negativen Berichten.
Rodbertus hatte Prokon 1995 gegründet. Das Unternehmen mit mehr als 1300 Mitarbeitern betreibt nach eigenen Angaben gut 50 Windparks mit 314 installierten Windkraftanlagen in Deutschland und Polen. Weitere seien im Bau. Zum Konzern gehört auch ein Biodiesel-Hersteller in Magdeburg. Zudem finanziert Prokon ein Sägewerk in Torgau, das Holzpaletten produziert.
Risikoreiche Genussscheine
Die auch von Prokon ausgegebenen Genussscheine sind Wertpapiere, die eine Sonderstellung zwischen Aktien und Anleihen haben. Unternehmen kommen an Kapital, der Käufer der Genussrechte erhält im Gegenzug regelmäßige Zinszahlungen. Im Unterschied zu Anleihen können diese Zahlungen aber auch gestrichen oder verschoben werden, wenn kein Gewinn anfällt.
Im Gegensatz zum Aktienbesitzer hat der Inhaber von Genussscheinen kein Mitspracherecht bei der Firma. Geht sie pleite und wird abgewickelt, werden Genussscheine erst nach den anderen Forderungen bedient. Es besteht also die Gefahr des Totalverlusts. Genussscheine sind risikoreicher als andere Wertpapiere, die Zinssätze deshalb gemeinhin höher.
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