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Donnerstag, 1. Mai 2014

01.05.2014 · 74.000 Anleger haben dem Windpark-Betreiber Geld geliehen. Sie bangen um ihr Kapital. Nun ist das Insolvenzverfahren eröffnet.


Erneuerbare EnergienAnleger bangen um Prokon-Engagement

  ·  74.000 Anleger haben dem Windpark-Betreiber Geld geliehen. Sie bangen um ihr Kapital. Nun ist das Insolvenzverfahren eröffnet.
© DPAVergrößernProkon-Filiale in Hannover
Gut drei Monate nach dem Antrag hat das Amtsgericht Itzehoe dasInsolvenzverfahren über das Windanlagen-Unternehmen Prokon eröffnet. Das teilte das Insolvenzgericht an diesem Donnerstag mit.
Betroffen von dem Verfahren ist die Prokon Regenerative Energien GmbH mit 480 Mitarbeitern.
Andere Firmen aus dem Prokon-Bereich mit gut 800 Mitarbeitern sind
nicht insolvent. Die Prokon Regenerative Energien GmbH sei
zahlungsunfähig und überschuldet. Forderungen von 391 Millionen Euro stünden flüssige Mittel von 19 Millionen Euro gegenüber. Zum
Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin bestellt, der diese Funktion bereits vorläufig ausübte.
74.000 Anleger haben Prokon rund 1,4 Milliarden Euro in Form von
Genussrechtskapital zur Verfügung gestellt. Davon sind nach der
Mitteilung des Amtsgerichts 368 Millionen Euro gekündigt worden. Die Anleger bangen seit Monaten um ihr Kapital. Penzlin hatte zuletzt erklärt, die Anleger müssten nicht mit einem Totalverlust rechnen, wohl aber mit Einbußen. Er will sich am Freitag zum weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens äußern.
Prokon war im Jahr 1995 von dem Unternehmer Carsten Rodbertus gegründet worden, um mit Windenergie Ökostrom zu produzieren. Den Anlegern versprach Rodbertus gleichzeitig hohe Renditen bis zu acht Prozent. Zuletzt konnte Prokon jedoch die Zinsverpflichtungen nicht mehr erfüllen und keine Genussrechte von Anlegern mehr zurücknehmen, weil die Liquidität im Unternehmen nicht mehr ausreichte.
Verbraucherschützer hatten schon lange vor der Anlage in
Genussrechten gewarnt. Als Konsequenz aus der Prokon-Pleite plant die Bundesregierung eine schärfere Regulierung für den sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“. Anleger sollen besser vor riskanten Finanzprodukten geschützt werden. So soll die Finanzaufsicht Bafin mehr Kontrollmöglichkeiten erhalten. Auch ein Werbe- oder Vertriebsverbot für zweifelhafte Kapitalanlagen steht in der Diskussion.

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